Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt
Meist Sie. Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe d PPWR macht jeden Hersteller, Importeur oder Händler zum Hersteller, der verpackte Waren erstmals direkt an Endnutzer in einem anderen Mitgliedstaat bereitstellt, unabhängig von der Verkaufstechnik, Fernabsatzverträge eingeschlossen. Beim Dropshipping verkaufen Sie an den spanischen Kunden, also sind Sie dieser Händler, auch wenn Ihr Lieferant packt und versendet. Sind Sie nicht in Spanien niedergelassen, brauchen Sie einen spanischen Bevollmächtigten. Vereinbaren Sie schriftlich mit Ihrem Lieferanten, welche Verpackung er verwendet, denn Sie müssen ihr Gewicht melden. Quellen (2)Verordnung (EU) 2025/40 (PPWVerordnung (EU) 2025/40 (PPWR), Artikel 45MITECOMITECO — Auslegungsmitteilung zum Hersteller nach der Verordnung (EU) 2025/40, v2, 13. August 2026 (PDF)