Brauche ich einen spanischen EPR-Bevollmächtigten?
Spanien fragt nicht nur, wo Sie gegründet sind. Es fragt, ob Sie in Spanien niedergelassen sind und wer Ihre Waren erhält. Vier Fragen, und die Antwort ist manchmal nein — eine Prüfung, die immer ja sagt, ist ein Verkaufsformular, keine Prüfung.
Dies folgt der Herstellerdefinition in RD 1055/2022 und der PPWR, wie das MITECO sie in seiner Mitteilung vom 13. August 2026 anwendet. Quellen (3)MITECOMITECO — Auslegungsmitteilung zum Hersteller nach der Verordnung (EU) 2025/40, v2, 13. August 2026 (PDF)Real Decreto 1055/2022, envaReal Decreto 1055/2022, envases y residuos de envasesVerordnung (EU) 2025/40 (PPWVerordnung (EU) 2025/40 (PPWR), Artikel 45
Fragen, die tatsächlich gestellt werden
Gibt es eine Mindestmenge, unter der ich das ignorieren kann?
Was, wenn ich nur über Amazon verkaufe?
Mein spanischer Kunde verkauft die Waren weiter. Bin ich trotzdem der Hersteller?
Können Sie mir sagen, dass ich Sie nicht brauche?
Sie verkaufen nach Spanien ohne spanisches Unternehmen?
Seit dem 12. August 2026 verlangt Artikel 45 Absatz 3 PPWR einen in Spanien niedergelassenen Bevollmächtigten. Wir sind dieser Bevollmächtigte, für 199 € im Jahr.