EU-Verpackungsregeln (PPWR) gelten seit dem 12. August 2026 · Tag 62Prüfen, ob es Sie betrifft
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Wenn ich einen spanischen Bevollmächtigten benenne, wer ist letztlich verantwortlich?

Sie. Laut FAQ des MITECO bleibt die letzte Verantwortung beim Hersteller, der die Vollmacht erteilt hat.

Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt

Kurzantwort

Sie. Die FAQ des MITECO beantwortet das direkt: Unabhängig von der Vollmacht ist letztlich der Vollmachtgeber (poderdante) verantwortlich, also der Hersteller. Der Bevollmächtigte registriert Sie im RPP und reicht die Jahresangaben für Sie ein, und RD 1055/2022 verlangt von Bevollmächtigten, die Nachweise der Benennung aufzubewahren. Die gemeldeten Mengen und die Ihrem SCRAP geschuldeten Entgelte bleiben Ihre Verantwortung.

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Seit dem 12. August 2026 verlangt Artikel 45 Absatz 3 PPWR einen in Spanien niedergelassenen Bevollmächtigten. Wir sind dieser Bevollmächtigte, für 199 € im Jahr.