EU-Verpackungsregeln (PPWR) gelten seit dem 12. August 2026 · Tag 62Prüfen, ob es Sie betrifft
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Deckt ein spanischer Bevollmächtigter auch meine Verkäufe in andere EU-Länder ab?

Nein. Ein EPR-Bevollmächtigter ist in einem Mitgliedstaat niedergelassen und handelt für diesen. Jedes Land, in das Sie verkaufen, braucht einen eigenen.

Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt

Kurzantwort

Nein. Artikel 3 Absatz 1 Nummer 19 PPWR definiert den Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung als eine Person, die in dem Mitgliedstaat niedergelassen ist, in dem der Hersteller Verpackungen bereitstellt, und die benannt wird, um die Herstellerpflichten in diesem Mitgliedstaat zu erfüllen. Ein spanischer Bevollmächtigter registriert Sie im spanischen RPP und nirgendwo sonst. Wenn Sie auch an Verbraucher in Deutschland oder Frankreich verkaufen, braucht jedes Land einen eigenen: siehe eprgermanyrep.com und eprfrancerep.com.

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Sie verkaufen nach Spanien ohne spanisches Unternehmen?

Seit dem 12. August 2026 verlangt Artikel 45 Absatz 3 PPWR einen in Spanien niedergelassenen Bevollmächtigten. Wir sind dieser Bevollmächtigte, für 199 € im Jahr.