Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt
Nein. Die Mitteilung des MITECO vom 13. August 2026 sagt unter Verweis auf die PPWR-Leitlinien der Kommission, dass eine Zweigniederlassung (sucursal) keine eigene Rechtspersönlichkeit hat und „niedergelassen“ eine in der EU gegründete natürliche oder juristische Person meint, nicht bloß eine Zweigniederlassung. Ein Unternehmen mit nur einer Zweigniederlassung muss eine Tochter gründen oder einen Bevollmächtigten benennen. Eine spanische USt-Registrierung oder Ware in einem spanischen Fulfillment-Center ist kein Rechtsträger und begründet daher ebenfalls keine Niederlassung. Haben Sie bereits eine spanische Tochtergesellschaft, ist laut MITECO kein gesonderter Bevollmächtigter nötig. Quellen (2)MITECOMITECO — Auslegungsmitteilung zum Hersteller nach der Verordnung (EU) 2025/40, v2, 13. August 2026 (PDF)Verordnung (EU) 2025/40 (PPWVerordnung (EU) 2025/40 (PPWR), Artikel 45
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