Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt
Ja, wenn Sie direkt an Endnutzer in Spanien liefern. Die PPWR definiert den Hersteller von Transportverpackungen gesondert (Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe c): ein außerhalb Spaniens niedergelassener Hersteller, Importeur oder Händler, der sie erstmals direkt an Endnutzer dort bereitstellt. Die Mitteilung des MITECO vom 13. August 2026 spielt den Fall eines portugiesischen Unternehmens durch, das online an spanische Verbraucher verkauft: Es ist in Spanien Hersteller der Verkaufs- und der Transportverpackung und muss einen spanischen Bevollmächtigten benennen. Versendet ein Fulfillment-Dienstleister für Sie, prüfen Sie, wen er als Hersteller des Außenkartons behandelt; Zalando etwa sagt, es sei Hersteller der Versandverpackung für seine Fulfillment-Partner. Quellen (3)Verordnung (EU) 2025/40 (PPWVerordnung (EU) 2025/40 (PPWR), Artikel 45MITECOMITECO — Auslegungsmitteilung zum Hersteller nach der Verordnung (EU) 2025/40, v2, 13. August 2026 (PDF)Zalando Partner UniversityZalando Partner University — EPR-Pflichten in Spanien (aktualisiert am 8. Juli 2024)