Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt
Vorerst 15 Tonnen. Artikel 16 Absatz 1 RD 1055/2022 erlaubt Herstellern unter 15 Tonnen Verpackung im Jahr auf dem spanischen Markt, die RPP-Angaben in vereinfachter Form einzureichen. Artikel 44 Absatz 8 PPWR sieht unter 10 Tonnen eine einfachere Erklärung vor, aber laut Mitteilung des MITECO vom 13. August 2026 bleibt die vereinfachte 15-Tonnen-Option bestehen, bis die Kommission den Durchführungsrechtsakt nach Artikel 44 Absatz 14 erlässt und die neue Datenstruktur eingeführt ist. Die FAQ des MITECO ergänzt, dass für die Schwelle alle Verpackungen zählen, jede Kategorie und Art, nicht nur Primärverpackungen, und nur das, was auf den spanischen Markt gebracht wird. Quellen (3)MITECOMITECO — Auslegungsmitteilung zum Hersteller nach der Verordnung (EU) 2025/40, v2, 13. August 2026 (PDF)Real Decreto 1055/2022, envaReal Decreto 1055/2022, envases y residuos de envasesVerordnung (EU) 2025/40 (PPWVerordnung (EU) 2025/40 (PPWR), Artikel 45