Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt
Ja, wenn Sie verpackte Waren direkt an Endnutzer in Spanien verkaufen. Die Mitteilung des MITECO spielt genau diesen Fall durch: Ein portugiesisches Unternehmen, das online an spanische Verbraucher verkauft, ist in Spanien Hersteller seiner Verkaufs- und Versandverpackungen und muss einen spanischen Bevollmächtigten benennen. Ihre Registrierung im eigenen Land deckt nur dieses Land ab. OSS für die Umsatzsteuer begründet keine Niederlassung in Spanien, und Sie brauchen für die Registrierung trotzdem eine mit N beginnende spanische NIF. Verkaufen Sie nur an spanische Unternehmen, die weiterverkaufen, ist stattdessen der spanische Käufer der Hersteller. Quellen (4)Verordnung (EU) 2025/40 (PPWVerordnung (EU) 2025/40 (PPWR), Artikel 45Real Decreto 1055/2022, envaReal Decreto 1055/2022, envases y residuos de envasesMITECOMITECO — Auslegungsmitteilung zum Hersteller nach der Verordnung (EU) 2025/40, v2, 13. August 2026 (PDF)Agencia TributariaAgencia Tributaria — identificación de empresarios no establecidos (NIF)