Von Razvan Toma · Gründer · Zuletzt geprüft am 4. Oktober 2026 · Quellen unten verlinkt
Ja, wenn Sie verpackte Waren direkt an Endnutzer in Spanien verkaufen. Ein außerhalb der EU niedergelassenes Unternehmen, das verpackte Waren über einen Marktplatz oder den eigenen Shop direkt an spanische Endnutzer bereitstellt, ist Hersteller nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe d PPWR, und Artikel 45 Absatz 3 PPWR sowie Artikel 17 Absatz 2 RD 1055/2022 verlangen, dass es einen Bevollmächtigten in Spanien benennt. Die praktische Reihenfolge laut MITECO: eine mit N beginnende spanische NIF von der AEAT, dann ein Vertreterzertifikat oder eine REA-Vollmacht, die den Bevollmächtigten nennt, dann die Registrierung im RPP mit einer SCRAP-Bescheinigung. Kauft stattdessen ein spanischer Importeur bei Ihnen und verkauft weiter, behandelt das MITECO den Importeur für diese Waren als Hersteller. Quellen (4)Verordnung (EU) 2025/40 (PPWVerordnung (EU) 2025/40 (PPWR), Artikel 45Real Decreto 1055/2022, envaReal Decreto 1055/2022, envases y residuos de envasesMITECOMITECO — Auslegungsmitteilung zum Hersteller nach der Verordnung (EU) 2025/40, v2, 13. August 2026 (PDF)Agencia TributariaAgencia Tributaria — identificación de empresarios no establecidos (NIF)